Pfändungsschutzkonto-Rechner

Stand: 1. Juli 2026
Pfändungsschutzkonto-Rechner 2026

Berechnen Sie, welcher Betrag auf Ihrem P‑Konto im laufenden Kalendermonat voraussichtlich geschützt sein kann. Der Rechner berücksichtigt Grundfreibetrag, unterhaltsberechtigte bzw. berücksichtigungsfähige Personen, Kindergeld, bestimmte Sozialleistungen und übertragbares geschütztes Guthaben.

Grundschutz: 1.590 € 1. Person: +597,42 € 2.–5. Person: je +332,83 € Kindergeld 2026: 259 € je Kind

Ihre Angaben

Zum Beispiel Gehalt, Sozialleistungen, Kindergeld und sonstige Zahlungseingänge zusammen.
Zum Beispiel Personen, denen Sie gesetzlich Unterhalt gewähren, oder bestimmte Personen in einer Bedarfs-/Haushaltsgemeinschaft nach § 902 ZPO.
2026: 259 € pro Kind/Monat.
Optional: eigenen Gesamtbetrag eintragen.
Der Rechner berücksichtigt davon nur den Teil als Zusatzschutz, der den Grundbetrag von 1.590 € übersteigt (§ 902 Satz 1 Nr. 4 ZPO).
Zum Beispiel bestimmte gesetzlich unpfändbare Geldleistungen. Nur eintragen, wenn der Betrag tatsächlich geschützt und nachweisbar ist.
Nicht verbrauchter geschützter Betrag kann grundsätzlich in den drei folgenden Kalendermonaten zusätzlich geschützt sein.

Wie wird der P‑Konto-Freibetrag 2026 berechnet?

Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der monatliche Ausgangsbetrag nach § 850c ZPO 1.587,40 €. Für das Pfändungsschutzkonto wird dieser Betrag nach § 899 ZPO auf den nächsten vollen 10-Euro-Betrag aufgerundet. Dadurch ergibt sich ein automatischer Grundschutz von 1.590 € pro Kalendermonat.

KonstellationRechenwertSchutz ohne weitere Leistungen
Keine PersonGrundschutz1.590,00 €
1 Person+ 597,42 €2.187,42 €
2 Personen+ 597,42 € + 332,83 €2.520,25 €
3 Personen+ weitere 332,83 €2.853,08 €
4 Personen+ weitere 332,83 €3.185,91 €
5 oder mehr+ weitere 332,83 €3.518,74 €
Wichtig: Die Erhöhungsbeträge sind nicht in jeder Situation automatisch bei der Bank hinterlegt. Sie müssen regelmäßig durch eine geeignete P‑Konto-Bescheinigung oder einen anderen gesetzlich vorgesehenen Nachweis belegt werden.

Was kann den Freibetrag erhöhen?

Unterhalt / weitere PersonenGesetzliche Unterhaltspflichten und bestimmte Personen in Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaften können den Schutzbetrag erhöhen.
KindergeldKindergeld ist auf dem P‑Konto grundsätzlich zusätzlich geschützt, wenn die Voraussetzungen vorliegen und der Betrag nachgewiesen ist.
Bestimmte SozialleistungenAuch bestimmte Leistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG sowie weitere gesetzlich unpfändbare Leistungen können geschützt sein.

P‑Konto-Bescheinigung: Wann wird sie wichtig?

Der automatische Grundfreibetrag steht beim P‑Konto ohne gesonderte Bescheinigung zur Verfügung. Zusätzliche Schutzbeträge – etwa wegen Unterhaltspflichten, Kindergeld oder bestimmter Sozialleistungen – müssen der Bank jedoch regelmäßig nachgewiesen werden.

Eine Bescheinigung kann nach § 903 ZPO unter anderem von Familienkassen, Sozialleistungsträgern, Arbeitgebern und geeigneten Schuldner- oder Insolvenzberatungsstellen ausgestellt werden. Unbefristete Bescheinigungen muss die Bank grundsätzlich zwei Jahre berücksichtigen; danach kann sie eine neue verlangen.

Nicht verbrauchtes Guthaben: Übertrag in Folgemonate

Wer den geschützten Monatsbetrag nicht vollständig verbraucht, verliert den Rest nicht sofort. Nach § 899 Absatz 2 ZPO kann nicht verbrauchtes geschütztes Guthaben grundsätzlich in den drei folgenden Kalendermonaten zusätzlich geschützt bleiben.

Achtung: Der Übertrag ist im Alltag schnell unübersichtlich. Bei größeren angesparten Beträgen, mehreren Pfändungen oder ungewöhnlichen Zahlungseingängen sollte die konkrete Kontobuchung mit der Bank oder einer Schuldnerberatung geprüft werden.

Was ist bei Nachzahlungen zu beachten?

Für Nachzahlungen gibt es besondere Regeln. Bestimmte nachgezahlte Sozialleistungen können geschützt sein. Auch für Nachzahlungen von Arbeitseinkommen oder anderen laufenden Leistungen gelten Sondervorschriften; bei höheren Nachzahlungen kann eine gerichtliche Festsetzung erforderlich sein.

Der Rechner behandelt Nachzahlungen deshalb nicht automatisch als gewöhnlichen Monatsbetrag. Tragen Sie einen solchen Betrag nur unter „weitere bescheinigte unpfändbare Beträge“ ein, wenn der Schutz bereits feststeht.

P‑Konto-Schutz ist nicht dasselbe wie Lohnpfändung

Dieser Rechner berechnet den Schutz von Kontoguthaben auf einem Pfändungsschutzkonto. Er berechnet nicht, welcher Anteil Ihres Nettolohns bereits beim Arbeitgeber gepfändet werden darf. Für die Lohnpfändung gelten die Pfändungstabellen nach § 850c ZPO.

Es kann deshalb vorkommen, dass ein bereits beim Arbeitgeber bereinigter Lohn auf dem P‑Konto nochmals besondere Aufmerksamkeit erfordert. In komplizierten Fällen kann ein gerichtlicher Beschluss oder eine individuelle Beratung notwendig sein.

Rechtliche Grundlagen und Quellen

Berechnungsstand: 1. Juli 2026. Grundlage sind insbesondere §§ 899 bis 904 ZPO sowie die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026.

Gesetzestexte: § 899 ZPO, § 902 ZPO, § 903 ZPO, § 904 ZPO.

Hinweis: Der Rechner ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt weder eine P‑Konto-Bescheinigung noch eine Rechts- oder Schuldnerberatung oder eine gerichtliche Entscheidung. Sonderfälle, insbesondere Unterhaltspfändungen, Nachzahlungen, mehrere Pfändungen und gerichtliche Festsetzungen, können zu abweichenden Ergebnissen führen.