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P‑Konto 2026: Pfändungsschutz verstehen, bevor es beim Monatswechsel kompliziert wird

Wie viel bleibt verfügbar? Was geschieht mit Restguthaben? Wie werden Kindergeld, Unterhalt und Nachzahlungen behandelt? Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Regeln mit Beispielen und interaktiven Hilfen.

Automatischer Grundschutz
1.590 € / Monat
Restguthaben geschützt
3 Folgemonate
P‑Konten je Person
max. 1

Was ist ein P‑Konto?

Das Pfändungsschutzkonto ist kein zusätzliches Bankprodukt. Es ist ein Zahlungskonto, das mit gesetzlichem Pfändungsschutz geführt wird.

Bei einer Kontopfändung bleibt innerhalb der gesetzlichen Grenzen ein Teil des Guthabens für den Lebensunterhalt verfügbar. Die Pfändung selbst verschwindet dadurch nicht und die Schulden werden nicht erlassen.

Wichtig: Ein P‑Konto schützt nicht pauschal das gesamte Vermögen, sondern Guthaben auf diesem Konto innerhalb der gesetzlichen Schutzregeln.

Wie wird ein Girokonto zum P‑Konto?

Eine natürliche Person kann von ihrer Bank verlangen, dass ein dort geführtes Zahlungskonto als P‑Konto geführt wird. Das gilt auch bei negativem Saldo. Das P‑Konto selbst wird anschließend auf Guthabenbasis geführt.

Ist Guthaben bereits gepfändet, kann die Führung als P‑Konto zum Beginn des vierten Geschäftstages nach dem Verlangen gefordert werden. Jede Person darf nur ein P‑Konto unterhalten.

Bereits gepfändet?
Auch dann ist die Umwandlung grundsätzlich möglich.
Gemeinschaftskonto?
Der P‑Konto-Schutz ist personenbezogen. Bei Gemeinschaftskonten sollte früh geprüft werden, wie die Kontoführung getrennt werden kann.

Der P‑Konto-Freibetrag ab 1. Juli 2026

Der monatliche Grundbetrag nach § 850c ZPO beträgt seit 1. Juli 2026 1.587,40 €. Für das P‑Konto wird auf den nächsten vollen 10‑Euro-Betrag aufgerundet. Daraus ergibt sich ein automatischer Grundschutz von 1.590 €.

Beispiel: 1.520 € Eingang
Geldeingang1.520 €
P‑Konto-Grundschutz1.590 €
oberhalb des Grundschutzes0 €

Der Freibetrag ist keine Gutschrift. Übertragen werden kann nur tatsächlich vorhandenes, geschütztes Guthaben.

Wann kann mehr geschützt sein?

Zusätzliche Beträge können insbesondere bei gesetzlichen Unterhaltspflichten sowie bestimmten Leistungen für Kinder oder weiteren geschützten Zahlungen hinzukommen.

Die 2026 angepassten Beträge nach § 850c ZPO betragen für die erste unterhaltsberechtigte Person 597,42 € und für die zweite bis fünfte Person jeweils 332,83 €. Entscheidend für das P‑Konto ist jedoch, welche Erhöhungsbeträge nach § 902 ZPO vorliegen und ordnungsgemäß nachgewiesen werden.

Nach § 903 ZPO können Nachweise unter anderem von Familienkasse, Sozialleistungsträger, Arbeitgeber oder einer geeigneten Schuldnerberatungsstelle stammen.

Was passiert am Monatsende?

Nicht verbrauchtes geschütztes Guthaben kann grundsätzlich in die drei folgenden Kalendermonate übertragen werden. Es bleibt dort zusätzlich zum neuen geschützten Guthaben geschützt.

Januar → Februar
geschützter Eingang Januar1.590 €
Ausgaben Januar1.270 €
Rest320 €
Übertrag Februar320 €

FIFO: Älteres Guthaben wird zuerst verbraucht

Bei Verfügungen vom P‑Konto wird zuerst das Guthaben verbraucht, das zeitlich am längsten auf dem Konto liegt. Dieses Prinzip wird häufig als „First In – First Out“ bezeichnet.

Merksatz: Altes geschütztes Geld zuerst, neues Guthaben danach.

Typische Verläufe über mehrere Monate

Januar1.590 € rein
1.310 € raus
280 € Rest
Februar1.590 € neu
+ 280 € alt
1.870 € vorhanden
Märzälteres Guthaben wird zuerst genutzt
AprilÜberträge aus Januar erreichen die Grenze der drei Folgemonate

Gehalt am Monatsende

Ein Gehaltseingang am 30. oder 31. ist nicht allein wegen des Monatswechsels verloren. Entscheidend sind Schutzbetrag, vorhandenes Guthaben und die Übertragungsregeln.

Interaktiv: Schutzbetrag überschlagen

Grundschutz1.590,00 €
Orientierungswert gesamt1.590,00 €
Unterhaltspflichten0

Der Rechner ersetzt keine Bescheinigung oder individuelle rechtliche Prüfung.

Interaktiv: Vier-Monats-Simulator

Monatgeschützter EingangAusgaben
Monat 1
Monat 2
Monat 3
Monat 4
MonatStart inkl. Übertragverbrauchtgeschützter Rest
Noch keine Berechnung.

Kindergeld und Unterhalt

Kindergeld und gesetzliche Unterhaltspflichten können dazu führen, dass mehr als der Grundbetrag geschützt werden kann. Für die tatsächliche Freigabe ist der passende Nachweis gegenüber der Bank entscheidend.

Noch keine Prüfung.

Nachzahlungen: Art und Zeitraum entscheiden

Eine Lohnnachzahlung, Sozialleistungsnachzahlung und nachgezahltes Kindergeld werden nicht automatisch gleich behandelt. § 904 ZPO enthält dafür besondere Regeln. Bei größeren Beträgen kann eine monatsbezogene Prüfung und gegebenenfalls eine gerichtliche Festsetzung erforderlich werden.

Noch keine Prüfung.

P‑Konto und Tagesgeld

Der P‑Konto-Schutz ist an das als Pfändungsschutzkonto geführte Zahlungskonto gebunden. Ein separates Tagesgeldkonto wird nicht allein deshalb geschützt, weil das Girokonto als P‑Konto geführt wird.

Geschütztes Restguthaben kann innerhalb der Übertragungsfrist auf dem P‑Konto für spätere Ausgaben stehen bleiben. Das ist aber keine dauerhafte Geldanlage wie auf einem Tagesgeldkonto.

Wichtig: Die Überweisung auf ein anderes Konto ist kein automatischer Pfändungsschutz.

Großes P‑Konto-FAQ: 32 häufige Fragen

1. Wie hoch ist der P-Konto-Grundschutz 2026?

Seit 1. Juli 2026 beträgt der automatische Grundschutz 1.590 € pro Kalendermonat.

2. Muss ich ein neues Konto eröffnen?

Nein. Ein bestehendes Zahlungskonto kann auf Verlangen als P-Konto geführt werden.

3. Kann ich ein bereits gepfändetes Konto noch umwandeln?

Ja. § 850k ZPO sieht auch die Umwandlung eines bereits gepfändeten Zahlungskontos vor.

4. Wie schnell muss die Bank umstellen?

Bei bereits gepfändetem Guthaben kann die Führung als P-Konto zum Beginn des vierten Geschäftstages nach dem Verlangen gefordert werden.

5. Darf ich zwei P-Konten besitzen?

Nein. Jede Person darf grundsätzlich nur ein P-Konto unterhalten.

6. Kann ein Konto im Minus zum P-Konto werden?

Das Verlangen ist auch bei negativem Saldo möglich; das P-Konto selbst wird anschließend auf Guthabenbasis geführt.

7. Verfällt mein Restguthaben am Monatsende?

Nicht automatisch. Geschütztes Restguthaben kann grundsätzlich in die drei folgenden Kalendermonate übertragen werden.

8. Wird der ungenutzte Freibetrag angespart?

Nein. Übertragen wird vorhandenes geschütztes Guthaben, nicht ein theoretisch ungenutzter Freibetrag.

9. Was bedeutet FIFO?

Älteres geschütztes Guthaben wird bei Verfügungen zuerst verbraucht.

10. Was passiert, wenn mein Gehalt am 30. oder 31. kommt?

Ein später Zahlungseingang ist nicht allein wegen des Monatsendes verloren. Die Schutz- und Übertragungsregeln bleiben maßgeblich.

11. Kann der Freibetrag wegen Kindern steigen?

Ja. Gesetzliche Unterhaltspflichten und bestimmte Leistungen für Kinder können Erhöhungsbeträge begründen.

12. Ist Kindergeld zusätzlich geschützt?

Kindergeld kann zu den Erhöhungsbeträgen gehören. Der zusätzliche Schutz sollte ordnungsgemäß nachgewiesen werden.

13. Wer stellt eine P-Konto-Bescheinigung aus?

Je nach Inhalt etwa Familienkasse, Sozialleistungsträger, Arbeitgeber oder eine geeignete Schuldnerberatungsstelle.

14. Wie lange gilt eine unbefristete Bescheinigung?

Nach § 903 ZPO hat die Bank eine unbefristete Bescheinigung grundsätzlich zwei Jahre zu beachten.

15. Ab wann muss die Bank eine Bescheinigung beachten?

Grundsätzlich ab dem zweiten auf die Vorlage folgenden Geschäftstag.

16. Ist Bürgergeld geschützt?

Der Grundschutz gilt zunächst unabhängig von der Einkommensart. Für bestimmte Sozialleistungen können zusätzliche Schutzbeträge bestehen.

17. Was gilt für Sozialhilfe oder Grundsicherung?

Auch hier können neben dem Grundschutz zusätzliche gesetzliche Schutzregeln greifen.

18. Was passiert mit einer Lohnnachzahlung?

Für Nachzahlungen von Arbeitseinkommen gelten besondere Regeln. Bei größeren Beträgen kann eine monatsbezogene Prüfung nötig sein.

19. Ist eine Sozialleistungsnachzahlung geschützt?

Je nach Leistungsart, Höhe und Bezugszeitraum bestehen besondere Schutzmöglichkeiten.

20. Ist eine Steuererstattung automatisch geschützt?

Nein. Eine Steuererstattung wird nicht allein deshalb vollständig geschützt, weil sie auf ein P-Konto eingeht.

21. Was passiert mit Weihnachtsgeld?

Für bestimmte Teile von Weihnachtsvergütungen können besondere Pfändungsschutzregeln gelten.

22. Was ist mit Urlaubsgeld?

Auch Sonderzahlungen aus dem Arbeitsverhältnis können eigenen Pfändungsregeln unterliegen.

23. Kann ein Gemeinschaftskonto als P-Konto geführt werden?

Der P-Konto-Schutz ist personenbezogen. Bei Gemeinschaftskonten ist regelmäßig eine Anpassung der Kontostruktur erforderlich.

24. Kann ich während einer Privatinsolvenz ein P-Konto haben?

Ja. P-Konto und Insolvenzverfahren schließen sich nicht grundsätzlich aus.

25. Kann die Bank das P-Konto kündigen?

Die P-Konto-Funktion beseitigt das zugrunde liegende Vertragsverhältnis nicht. Für eine Kündigung gelten die allgemeinen Regeln.

26. Ist ein P-Konto teurer als ein normales Girokonto?

Die konkrete Preisgestaltung des Kontomodells ist von der gesetzlichen P-Konto-Funktion zu trennen.

27. Kann ich die P-Konto-Funktion später wieder beenden?

Ja. § 850k ZPO ermöglicht die Rückführung in ein Zahlungskonto ohne Pfändungsschutz unter Einhaltung der gesetzlichen Frist.

28. Kann ich mit einem P-Konto die Bank wechseln?

Grundsätzlich ja. Da nur ein P-Konto zulässig ist, muss der Wechsel zeitlich sauber abgestimmt werden.

29. Was passiert mit Geld auf einem Tagesgeldkonto?

Ein separates Tagesgeldkonto ist nicht automatisch vom P-Konto-Schutz des Girokontos erfasst.

30. Kann ich auf dem P-Konto Geld für eine größere Rechnung zurücklegen?

Innerhalb der Übertragungsregeln ja. Geschütztes Restguthaben kann drei Folgemonate weiter geschützt bleiben.

31. Was tun, wenn die Bank den Freibetrag falsch berechnet?

Zunächst sollten Nachweise und Abrechnung mit der Bank geklärt werden. Danach können Schuldnerberatung, Rechtsberatung oder Vollstreckungsgericht helfen.

32. Ersetzt ein Online-Rechner die Beratung?

Nein. Bei Sonderfällen, hohen Nachzahlungen oder gerichtlichen Beschlüssen ist eine individuelle Prüfung sinnvoll.

Rechtsgrundlagen / Stand August 2026
Berücksichtigt sind insbesondere §§ 850k, 899, 902, 903 und 904 ZPO sowie die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026. Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Offizielle Quellen:
§ 850k ZPO · § 899 ZPO · § 902 ZPO · § 903 ZPO · § 904 ZPO · Pfändungsfreigrenzen 2026